| Demokratisierung |
Petition an den Bayer. Landtag
Demokratie leben und lernen
Innere Schulentwicklung als Demokratisierungsprozess
Einstimmiger Beschluss des Forum Bildungspolitik vom 24. September 2001
Vorbemerkung
Innere Schulentwicklung lässt sich in jeder einzelnen Schule durch einen Demokratisierungsprozess initiieren. Ist dieser Prozess institutionalisiert, kann sich das gesamte Schulwesen im Sinne der Ziele der inneren Schulreform entwickeln.Zielvorstellungen
Die innere Schulentwicklung hat u. a. folgende Ziele:
- Jede einzelne bislang zentral verwaltete Schule soll zu einer Schule in erweiterter Verantwortung (ScheV) weiter entwickelt werden, mit dem vorrangigen Ziel einer optimalen Förderung aller Schülerinnen und Schüler im demokratischen Gemeinwesen.
- Da ein verantwortungsvoller Umgang mit Minderheiten zum demokratischen Lernprozess gehört, ist es notwendig, mit Wünschen und Bedürfnissen der Minderheiten sensibel umzugehen und ihnen einen angemessenen Stellenwert zu geben.
- Kreative Prozesse innerhalb jeder einzelnen Schule sollen angestoßen werden.
- Die Sicherung bzw. Verbesserung der Unterrichtsqualität soll erreicht werden u. a. durch qualifizierte Lehrerbildung und durch erweiterten institutionalisierten Erfahrungsaustausch zwischen unmittelbar und mittelbar Beteiligten.
- Die Schule soll als Lern- und Lebensort gestaltet werden, in dem neben dem Lernen auch das Zusammenleben der Menschen in allen seinen Facetten erörtert und erprobt werden kann.
- Die Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten soll intensiviert werden.
Bedingungen
Zur Förderung dieses Entwicklungsprozesses (z. B. im Sinne von mehr Subsidiarität, Partizipation, Transparenz...) gehört,
- dass die unmittelbar Betroffenen (Schüler, Lehrer, Eltern) grundsätzlich zu Beteiligten gemacht werden. Dies erfordert Problembewusstsein, konkretes Engagement aller Betroffenen, die Bereitschaft zur Entwicklung einer umfassenden Kooperationskultur und einen Wandel im Rollenverständnis von Schule, Schülerinnen und Schülern und Elternhaus;
- dass Mitwirkung und Mitentscheidung im Sinne konsequenter Mitverantwortung erfolgen;
- dass das Prinzip der erweiterten Verantwortung von den einzelnen Personen und Gruppen innerhalb der Schule – je nach ihrer Funktion – in unterschiedlicher Form verwirklicht wird;
- dass sich der Prozess der inneren Schulentwicklung im Konsens aller Beteiligten vollzieht;
- dass alle Betroffenen über die nötigen Qualifikationen verfügen (z. B. Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz) bzw. die Chance haben und bereit sind, sich diese Qualifikationen im Laufe des Entwicklungsprozesses anzueignen;
- dass die Rahmenbedingungen (z. B. kleine Klassen, viel Zeit für konkrete Förderung) so beschaffen sind, dass die angestrebten Prozesse konsequente Unterstützung erfahren;
- die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel und die finanzielle Teilautonomie der einzelnen Schule;
- dass die Lehrpläne lediglich Richtliniencharakter haben und entsprechend den altersgemäßen Bedürfnissen und den lokalen Bedingungen konkretisiert werden können. Dabei müssen die schulischen Übergänge und die Anerkennung von Berechtigungen berücksichtigt werden;
- dass eine anspruchsvolle „Feedback-Kultur“ geschaffen wird, die alle Beteiligten einschließt.
- Und schließlich darf der Prozess der inneren Schulentwicklung nicht durch eine ungünstige äußere Schulentwicklung gestört oder gar verhindert werden.
Folgerungen
Wer sich ernsthaft auf einen demokratisch gesteuerten Entwicklungsprozess in Schul- und Bildungseinrichtungen einlässt, sollte sich nicht vor einem Paradigmenwechsel (Schule als lernende und lebende Organisation und nicht primär als lehrende Institution) scheuen:Die Kernzelle dieser angestrebten Schulreform ist die Einzelschule als individuelle Sozialgestalt mit den in ihr arbeitenden Menschen (Schüler/innen, Lehrer/innen, Sozialpädagog/inn/en und Eltern, aber auch sonstige Personen und Einrichtungen - z. B. Wirtschaftsbetriebe, Jugendamt, Sozialamt ...- aus dem schulischen Umfeld).
Zur Entwicklung einer Schule in erweiterter Verantwortung müssen Methoden zur Öffnung von Schule und neue Formen der Zusammenarbeit erarbeitet bzw. zugelassen werden.
Eine Grundlage der Reform ist ein landesweit einheitlicher Rahmen, der per Gesetz legitimiert ist.
Kollegium und Schulleitung legen gemeinsam und in Absprache und bei abgestufter Verantwortung mit den Eltern und Schüler(inne)n fest, wie dieser Rahmen gefüllt werden soll.
Die Zielsetzung der inneren Schulentwicklung als Demokratisierungsprozess ist nicht zu verwechseln mit der Installation einer „autonomen Schule“.Einzelne Schritte der Inneren Schulentwicklung
Dieser Demokratisierungsprozess ist Teil der inneren Schulentwicklung.
Am Beginn des Schulentwicklungsprozesses steht eine Bestandsaufnahme mit der Beschreibung aller relevanten Faktoren. Daran beteiligen sich neben den Lehrpersonen auch die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Darauf aufbauend wird ein Schulprogramm erarbeitet, in das auch eine Vereinbarung zwischen Schule (Lehrpersonen und Schüler) und Elternhaus über Erziehungsstile und Erziehungsziele aufgenommen wird. Dieser pädagogische Konsens wird in einem Schulprogramm mit den inhaltlichen/pädagogischen/didaktischen/methodischen Schwerpunkten für die Arbeit der jeweiligen Schule bzw. Bildungseinrichtung fixiert.
Der Schulentwicklungsprozess muss von ausgebildeten Moderatoren begleitet und durch qualifizierte Fortbildung für alle Beteiligten gestützt werden.
Die konsequente Arbeit nach diesem Programm führt (nach einigen Jahren) zu einem unverwechselbaren Schulprofil.
Bei der Gestaltung des Programms handelt es sich um eine Entwicklung im Sinne eines dynamischen Prozesses.
Der Bayerische Landtag hat die Petition am 8.8.2003 beraten und mit den Stimmen der CSU der Bayerischen Staatsregierung als Material überwiesen (§ 84 Nr. 3 GeschO). SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben für die Umsetzung der Petition gestimmt.
|
|
|
|
|
|
|
|