| Änderung BayEUG |
Petition
an den Bayerischen Landtag
vom 27.10.1999
Petition zur Novellierung des BayEUG, des BaySchFG und des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Drs. 14/1386)
Die Bayerische Staatsregierung hat einen „Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungs-gesetzes und des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges“ vorgelegt. Die erste Lesung im Bayerischen Landtag hat bereits statt gefunden.
Der Bayerische Elternverband (BEV) und der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnen Verband (BLLV) haben gegen die von Staatsregierung geplanten Änderungen die Durchführung eines Volksbegehrens „Die bessere Schulreform“ angekündigt. Die erforderlichen Unterschriften für die Beantragung der Zulassung des Volksbegehrens wurden bereits gesammelt.
1. Verwendung der vorgesehenen Finanzmittel
Für die Einführung der 6-stufigen Realschule wurden vom Bayerischen Finanzministerium Kosten von 480 Mio. DM bis zum Jahr 2006 errechnet.Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen in Lehrpersonal, Baulichkeiten und Lehr-/Lernmittel für den Freistaat sowie für die Gemeinden fordert das Forum Bildungspolitik die Staatsregierung auf, die geplante Novellierung auszusetzen bis Klarheit über den Erfolg des Volksbegehrens und ggf. des Volksentscheides herrscht.
2. Frühere Einschulung
Im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist vorgesehen, auf Antrag die Einschulung von Kin-dern zu ermöglichen, die vor dem 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt wer-den. Für Kinder, die zwischen dem 31. 12 und dem 30. 6. geboren sind, ist ein schulpsycho-logisches Gutachten vorgesehen.Das Forum Bildungspolitik legt Wert auf die Feststellung, dass für eine Einschulung von fünf-jährigen Kindern die enge Zusammenarbeit der Lernorte Kindergarten, Schule und Eltern-haus zwingend erforderlich ist. Die psychologische Begutachtung ist mit größter Sorgfalt vor-zunehmen. Eine bessere Ausstattung mit einschlägig ausgebildeten Schulpsycholog/innen ist deshalb unumgänglich.
3. Übertrittsregelungen in weiterführende Schularten
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht ein kompliziertes System von Übertrittsrege-lungen in Gymnasien und Realschule vor.Das Forum Bildungspolitik wendet sich gegen jegliche Verschärfung der Übertritte. Es dürfen nicht mehr Schüler/innen als derzeit vom Besuch eines Gymnasiums oder einer Realschule ausgeschlossen werden. Die Übertrittsentscheidung darf nicht von Ein-Drittel-Notenstufen abhängig gemacht werden. Wichtig für die Übertrittsentscheidung scheint vielmehr das dia-logische Zusammenwirken von Schule, Eltern und Schüler/innen. Die Eltern müssen intensiv über die Lernentwicklung des Kindes informiert und über seine Erfolgsaussichten in einer weiterführenden Schule beraten werden.
4. Hauptschulreform
Der Gesetzesentwurf der Staatsregierung sieht vor, zur besseren Förderung der Hauptschü-ler/innen Mittlere-Reife-Züge (als M-Kurse oder M-Klassen) und Praxisklassen einzuführen.Das Forum Bildungspolitik befürwortet die besondere Förderung der leistungsstarken und der leistungsschwachen Schüler/innen in der Hauptschule. Es weist daraufhin, dass es zu keiner weiteren Aufspaltung innerhalb der Hauptschule kommen darf. Die Schüler/innen soll-ten die Möglichkeit erhalten, in möglichst vielen Bereichen mit ihren Mitschüler/innen weiter-hin gemeinsam unterrichtet zu werden. Für die besondere Förderung ist darum die Organisa-tionsform der Kurse gegenüber einer Separierung der Schüler/innen in eigenen Klassen vor-zuziehen.
Im Gegensatz zu 6-stufigen Realschule wurde für die Hauptschulreform kein Schulversuch durchgeführt. Würden die vorgesehenen Maßnahmen an ausgewählten Hauptschulen zu-nächst in einem Schulversuch erprobt, könnten sie konzeptionell verbessert, ihre pädagogi-sche Wirksamkeit erhöht und bestehende organisatorische Probleme bei der Einführung vermieden werden.
5. Flächendeckende Einführung der 6-stufigen Realschule
Die Staatsregierung plant mit dem Gesetzentwurf die flächendeckende Einführung der 6?stufigen Realschule bis zum Jahr 2006.Zur Frage der 6-stufigen Realschule haben die Einzelorganisationen des Forums Bildungs-politik dezidiert und differenziert Stellung bezogen. Darüber hinaus wird auf das von BEV und BLLV eingeleitet Volksbegehren „Die bessere Schulreform“ verwiesen.
Das Forum Bildungspolitik vertritt die Auffassung, dass mit der Ausweitung der 6-stufigen Realschule von 65 auf 98 Schulen im Jahr 1999 und mit der bereits fest geplanten abermali-gen Ausweitung um 41 Schulen im Jahr 2000 dem Gesetz vorgegriffen wird.
6. Wirtschaftsschulen
Die Neugründung von privaten und kommunalen drei- und vierjährigen Wirtschaftsschulen wird durch Kürzung der Lehrpersonal- und Betriebskostenzuschüsse im Bayer. Schulfinan-zierungsgesetz erschwert.Jegliche Kontingentierung von Schulangeboten und Schülerzahlen ist nicht mit den Grund-auffassungen des Forums Bildungspolitik in Einklang zu bringen.
7. Keine Abschaffung der Grund- und Leistungskurse in der Kollegstufe
Eine Abschaffung der Grund- und Leistungskurse in der Kollegstufe des Gymnasiums ist im Gesetzesentwurf der Staatsregierung nicht vorgesehen.Das Forum Bildungspolitik stellt diese Tatsache besonders heraus, weil es sich entschieden gegen die derzeit immer wieder in die Diskussion gebrachte Abschaffung dieser Kursdiffe-renzierung in der gymnasialen Kollegstufe zu Gunsten eines sog. Seminarfachs ausspricht.
8. Weitere wünschenswerte Neuerungen und flankierende Maßnahmen
Das Forum Bildungspolitik regt an, dass mit der Gesetzesnovelle folgende weitere dringliche Neuerungen eingeführt werden, bzw. von entsprechenden Maßnahmen begleitet sein soll-ten:
- Zur leichteren Integration von behinderten Kindern in der Grundschule sollten nicht alle Schüler/innen auf die Erreichung der gleichen Lernziel verpflichtet werden. Lern-zieldifferenter Unterricht sollte in der Grundschule möglich sein. Dazu ist die bisher im BayEUG geforderte Lernzielgleichheit in der Grundschule zu streichen.
- Angesichts des fortschreitenden europäischen Einigungsprozesses sollten für aus-gewählte Berufe die Einführung einer zweiten Fremdsprache an den Berufschulen vorgesehen werden. Eine gesetzliche Grundlage sollte dafür geschaffen werden.
- Für die Prävention und die Integration müssen die personellen und finanziellen Grundlagen verbessert werden.
- Eine bessere Ausstattung der Schulen mit Mobilen Diensten, Schulpsycholog/innen und Sozialpädagog/innen ist dringend erforderlich.
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